

Standgestaltung - Hygienekonzept: Unsere Empfehlungen
Im Folgenden sind einige grundsätzliche Empfehlungen für Ihre Standgestaltung während der COVID-19-Pandemie aufgeführt, die aber regional unterschiedlich gehandhabt werden können. Maßgebend hierfür sind die jeweiligen behördlichen oder gesetzlichen Vorgaben.
- Gestalten Sie die Messestände so, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen zwei Personen gewährleistet ist. Stellen Sie sicher, dass Ihr Messestand über ausreichend Bewegungsflächen verfügt und nutzen Sie gegebenenfalls Bodenmarkierungen.
- Stellen Sie durch organisatorische Maßnahmen sicher, dass die auf dem Stand gleichzeitig anwesende Personenzahl der Einhaltung der Abstandsregeln entspricht.
- Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sollten Sie geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Solche Maßnahmen können z.B. die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder der Einbau von transparenten Schutzscheiben bei Kontaktpunkten wie z.B. Empfangstheken sein.
- Kontaktflächen (z.B. Türklinken, Tischoberflächen, Handläufe) sollten über glatte, leicht zu reinigende Oberflächen verfügen und müssen regelmäßig gereinigt werden. Ein üblicher Haushaltsreiniger genügt.
- Halten Sie Handdesinfektionsmittel bereit.
- Wenn möglich, verzichten Sie auf geschlossene Decken, Türen und Türklinken.
- Die Exponate sollen so angeordnet werden, dass es nicht zu Ansammlungen von Messeteilnehmern kommt. Ausreichend dimensionierte Aufenthalts- und Besuchsflächen können eine Lösung sein.
- Werden Geräte mit Touch-Oberflächen eingesetzt, müssen diese nach jedem Gebrauch durch eingewiesenes Standpersonal gereinigt werden.
- Zweigeschossige Stände sind unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich. Geschlossene Kabinen müssen belüftet werden.
- Benennen Sie einen Verantwortlichen für die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen auf dem Messestand.
- Registrieren Sie das eingesetzte Aufbau- und Standpersonal tageweise.
- Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen in einem Hygienekonzept und halten Sie es am Stand vor.
- Mit Kontrollen der zuständigen Behörden ist zu rechnen.
Weitere Informationen erhalten Sie von den jeweiligen Messegesellschaften.
Bitte beachten Sie, dass die Einhaltung der Hygiene- und Schutzverordnung auf dem Messestand in der Verantwortung des Ausstellers liegt.